Alternativ-Belegung (ALT)
 
 
 
 
 

Schulassistenz

Was ist eigentlich Schulassistenzhilfe?

Mit Hilfe der Schulassistenzkraft soll erreicht werden, dass das Kind im Umgang mit seiner Behinderung soweit wie möglich selbständig wird und dass Beeinträchtigungen, die durch die Behinderung bedingt sind, aufgefangen bzw. gemindert werden können. Die Schüler/ innen sollen in das laufende Unterrichtsgeschehen, so weit wie möglich durch die Hilfe der Assistenzkraft integriert werden.

Förderung des selbständigen Arbeitsverhaltens

Unterstützende Hilfen zur Gruppenintegration und bei Bewältigung von Konfliktsituationen.

Bei allen Aufgaben sollte stets darauf hingewirkt werden, dass das Kind nach seinen Möglichkeiten aktiv am Selbständigwerden und an seiner sozialen Eingliederung mitarbeitet.

Auch im Sinne der Integration wird soviel Assistenz wie nötig, aber auch so wenig wie möglich geleistet.

Aufgaben der Schulassistenzkraft

Die Aufgaben der Assistenzkraft sind grundsätzlich als persönliche und unterstützende Tätigkeiten für das betreffende Kind anzusehen und richten sich nach dessen individuellen Hilfebedarf, so z.B.:

  • Hilfestellung und Anleitung geben, z. B. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, beim Toilettengang oder beim Ankleiden und Auskleiden...
  • Anleitung geben zur Instandhaltung und Pflege persönlicher Gegenstände und Hilfsmittel
  • Begleitung z. B. bei den Schulpausen, beim Aufsuchen oder Wechsel des Klassenraumes und bei Ausflügen
  • unterstützende Hilfen im Unterricht z. B. beim Malen, Schreiben, Schneiden, Packen der Tasche, oder Nutzen eines Computers...
  • individuelle Hilfen im Unterricht z. B. persönliche Ansprache und Ermunterung des Kindes, Wiederholung und Verdeutlichung der Lerninhalte

Der Weg zur Assistenzkraft

Die Gewährung einer Schulassistenzhilfe kann von den Eltern, nachdem durch die Förderkommission ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, bei der Bildungsbehörde sowie beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragt werden.    

Schulassistenzhilfe wird Schüler/ innen gewährt, die im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß § 54 Abs. 1 SGB XII, „Persönliche Assistenz“ und nach Nr. 1 Hilfe zur angemessenen Schulbildung benötigen.

Ist die Kostenanerkenntnis durch den Landkreis den Eltern und der Lebenshilfe schriftlich zugegangen, kann in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten des/der betreffenden Schülers/ Schülerin eine geeignete Assistenzkraft durch die Lebenshilfe ausgewählt und eingestellt werden.

Zusammenarbeit der Schulassistenzkräfte

In regelmäßigen Abständen treffen sich alle Mitarbeiter/ innen der Schul- assistenz der Lebenshilfe Syke zum Austausch, der fachlichen Information und kollegialen Beratung. Die Zusammenarbeit mit den Erziehungs-berechtigten, den Lehrkräften und Schulen gestaltet sich im Rahmen der schulischen Assistenzleistung.

Interesse an mehr Informationen? Dann wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gern und unverbindlich.

Ansprechpartnerin

 

Inge Hoffmann

Lebenshilfe Syke

Schulassistenz

Lindhofhöhe 80
28857 Syke

Telefon 04242 168436

schulassistenz@lebenshilfe-syke.de

 

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aktualisiert: 04.05.2010 14:45 Uhr

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