Gesetzgeber erkennt die soziale Verantwortung von Stiftern an
Der Gesetzgeber erkennt die soziale Verantwortung von Stiftern an und gewährt ihnen Steuervorteile.
- Ertragssteuervorteile
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Vermögensübertragung
Für Unternehmen, die an gemeinnützige Organisationen spenden, sieht der Gesetzgeber ebenfalls Steuervorteile vor.
Wenden Sie sich gern an uns oder sprechen Sie Ihren Steuer- bzw. Rechtsberater an.

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